Häufige Fragen zum Scheidungsrecht

Sie möchten sich bereits im Vorfeld dazu informieren, welche Voraussetzungen für eine Scheidung vorliegen müssen, wie der grobe Ablauf und die Dauer einer Ehescheidung ist und wie es sich zum Beispiel mit dem Kindesunterhalt verhält? Dazu habe ich für Sie im Folgenden Antworten auf häufige Fragen zusammengestellt.

  • Die Trennung der Eheleute muss in der Regel mindestens ein Jahr andauern, bevor die Ehe geschieden werden kann. Das Trennungsjahr beginnt mit der Trennung, womit die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft gemeint ist.

  • Das Trennungsjahr soll die Beteiligten vor einer übereilten Scheidung schützen und den Eheleuten ausreichend Zeit geben, einerseits die Situation zu überdenken, aber auch die mit der Trennung verbundenen Folgen zu regeln.

  • Die Scheidung einer Ehe ist ausschließlich an deren Scheitern geknüpft. Das heißt, eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Ein Scheitern der Ehe wird angenommen, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und deren Wiederherstellung nicht erwartet werden kann. Indiz für das Scheitern: Ablauf des Trennungsjahres.

  • Das Scheidungsverfahren beginnt mit dem Einreichen des Scheidungsantrages beim zuständigen Familiengericht. Ich berate Sie an der Stelle gerne, um gleich zu Beginn die besten Optionen zu besprechen und Fehler zu vermeiden, die später schwer korrigiert werden können.

  • Das Familiengericht scheidet bei Vorliegen der Voraussetzungen die Ehe und führt - mit wenigen Ausnahmen - den Versorgungsausgleich durch. Über alles andere - z.B. Unterhalt, Zugewinn, Sorgerecht, Umgang usw. - entscheidet das Familiengericht nur auf ausdrücklichen Antrag.

  • Von einer einvernehmlichen Scheidung spricht man in der Regel, wenn sich die Eheleute über die Auflösung der Ehe einig sind und sich im übrigen über keine weiteren Punkte streiten, über die ein Gericht zu entscheiden hat. Anderenfalls spricht man von einer streitigen Scheidung, die in der Regel teurer ist und länger dauert.

  • Es ist grundsätzlich immer möglich, Unterhaltsangelegenheiten gerichtlich oder außergerichtlich zu regeln. Ebenso ist eine anwaltliche Unterstützung nicht zwingend erforderlich, wenn auch in der Regel sinnvoll. Eine wirksame und vollstreckbare Regelung des nachehelichen Unterhaltes bedarf eines Gerichtsbeschlusses oder einer notariellen Vereinbarung.

  • Über die Aufteilung und den Ausgleich des gemeinsamen Vermögens entscheidet das Familiengericht nur auf entsprechenden Antrag und nicht automatisch. Die Aufteilung erfolgt dann durch den sogenannten Zugewinnausgleich, bei dem das in der Ehe erworbene (=zugewonnene) Vermögen wertmäßig ausgeglichen wird.

  • Die Dauer eines Scheidungsverfahrens hängt von verschiedenen Faktoren ab und variiert sehr stark. Einvernehmliche Scheidungsverfahren dauern in der Regel sechs bis neun Monate, während streitige Scheidungsverfahren mehrere Jahre beanspruchen können.

  • Ja. Denn in Deutschland kann nur ein zugelassener Rechtsanwalt einen Scheidungsantrag stellen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht es aber aus, wenn nur die oder der Antragsteller*in einen Anwalt beauftragt.