Welche Rechtsberatung darf ich für Sie übernehmen?
Gerne unterstütze ich Sie in allen Bereichen rund um Trennung, Scheidung, Scheidungskosten, Scheidungsantrag, Vermögensaufteilung, Scheidungsfolgenvereinbarung und Zugewinnausgleich - sowohl bei einvernehmlichen Scheidungen als auch bei strittigen Scheidungen. Sollten Kinder involviert sein, kümmere ich mich für Sie um Sorge- und Umgangsrecht sowie Unterhaltsrecht. Aber auch in allen weiteren Rechtsfragen bin ich gerne der Partner an Ihrer Seite.
Wobei darf ich Sie unterstützen?
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Unterstützung während der Trennungszeit, Mitwirkung bei einer Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung, Trennungsunterhalt
Scheidungsantrag
Scheidungsfolgenangelegenheiten
Aufhebung von Lebenspartnerschaften
Gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht
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Ehegattenunterhalt: Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
Kindesunterhalt: Berechnung, Durchsetzung und Abwehr von Unterhaltsansprüchen
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Zugewinn und Zugewinnausgleich
Einvernehmliche Aufteilung des gemeinsamen Vermögens unter Berücksichtigung aller damit einhergehenden rechtlichen, wirtschaftlichen und tatsächlichen Aspekte
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Sorgerecht
Umgang
Wechselmodell
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Mitwirken und Prüfung von Eheverträgen und Trennungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarung
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Allgemeines Zivilrecht: außergerichtliche und Prozessvertretung in allen zivilrechtlichen Angelegenheiten, von Vertragsstreitigkeiten bis hin zu Schadenersatzforderungen
Schuldner*innenberatung: Unterstützung überschuldeter Haushalte mit dem Fokus auf Entschuldung/Restschuldbefreiung
Gewerblicher Rechtsschutz: Patent-, Urheber-, IT-Recht und Datenschutz
Anwaltsinkasso
Ihr Recht als Fahrradfahrer*in